Häufig gestellte Fragen zu Wald und Forstwirtschaft
Aus- und Fortbildung, forstliche Berufe
Sachsenforst bietet viele Möglichkeiten für Praktika. Vorrangig werden diese von Schülern und Studenten absolviert, die sich in den Forstbezirken oder Schutzgebietsverwaltungen praktische Kenntnisse rund um die Themen Waldbewirtschaftung sowie Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes aneignen wollen. Praktika können jedoch auch in den Fachreferaten der Geschäftsleitung von Sachsenforst zu speziellen Themen wie Kartografie, Standorterkundung oder Forstpflanzenzüchtung durchgeführt werden. Interessenten wenden sich bitte direkt an den jeweiligen Forstbezirk, die Schutzgebietsverwaltungen oder bei einem beabsichtigten Praktikum in der Geschäftsleitung an das Personalreferat.
Neben der Möglichkeit eines Praktikums besteht auch die Option, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst bei Sachsenforst zu absolvieren. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bei Sachsenforst kann man die dreijährige Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin absolvieren. Pro Jahr werden 40 Ausbildungsplätze angeboten. Außerdem führt Sachsenforst für die Absolventen eines forstlichen Studiums die Laufbahnausbildung zum gehobenen und höheren Forstdienst durch. Aktuell stehen jedes Jahr 20 Forstinspektoranwärter-Stellen und alle zwei Jahre 10 Forstreferendar-Stellen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Motorsägenlehrgänge werden in mehreren Forstbezirken von Sachsenforst und in der forstlichen Ausbildungsstätte Morgenröthe durchgeführt. Nähere Informationen zu den Angeboten und zur Anmeldung erhalten Sie hier. Neben Sachsenforst gibt es weitere Anbieter von Motorsägenlehrgängen. Die von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anerkannten Fortbildungsstätten können auf deren Internetseite eingesehen werden.
Im Übrigen ist der Motorsägenschein bei Sachsenforst Voraussetzung für die Brennholzwerbung.
Forstwirte, umgangssprachlich als Waldarbeiter bezeichnet, führen alle praktischen Arbeiten bei der Waldbewirtschaftung aus, zum Beispiel die Pflanzung, die Waldpflege oder die Holzernte. Sie können bei Sachsenforst, anderen Forstbetrieben oder auch bei forstlichen Dienstleistungsunternehmen angestellt sein.
Zu den Aufgaben des Försters zählen demgegenüber die Planung und Vorbereitung aller Maßnahmen der Waldbewirtschaftung innerhalb eines Forstreviers sowie die Einweisung und Überwachung der eingesetzten Arbeitskräfte. Außerdem organisieren Förster oft die Jagd und wirken beim Holzverkauf mit. Ein Teil der Förster ist auf die Beratung und Betreuung von privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern spezialisiert.
Jäger üben die Jagd auf land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächen aus. Im Wald kommt ihnen die wichtige Aufgabe zu, u. a. durch die Jagd Wildschäden an jungen Bäumen zu minimieren. Zu den Jägern im Staatswald gehören neben Förstern und weiteren Mitarbeitern von Sachsenforst auch viele Privatpersonen, die gegen Entgelt auf den landeseigenen Flächen jagen dürfen.
Neben ausgebildeten Forstwirten und Absolventen eines forstlichen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums sind bei Sachsenforst auch Mitarbeiter anderer Berufszweige und Fachrichtungen beschäftigt. Den größten Anteil nehmen hierbei die Verwaltungsangestellten ein. Zudem arbeiten zum Beispiel auch Juristen, Geografen, Kartografen, Informatiker und Betriebswirte in den Fachreferaten der Geschäftsleitung oder Tierpfleger im Wildgehege Moritzburg. Die drei Forstbaumschulen von Sachsenforst bieten Einsatzmöglichkeiten für Beschäftigte mit einer Ausbildung im Bereich Gartenbau.
In den Großschutzgebieten bei Sachsenforst (Nationalpark Sächsische Schweiz, Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und den Naturschutzgebieten Königsbrücker Heide, Gohrischheide/Elbniederterrasse Zeithain) sind darüber hinaus geprüfte Natur- und Landschaftspfleger z. B. als Ranger beschäftigt.
Waldpädagogik
Die waldpädagogischen Angebote von Sachsenforst richten sich an alle Altersstufen, überwiegend an Schüler. Angeboten werden beispielsweise Waldführungen, Waldjugendspiele, Projekttage oder praktisches Arbeiten im Wald. Dazu unterhält Sachsenforst drei Waldschulheime, in denen Gruppen mehrtägige Aufenthalte inklusive Programm, Übernachtung und Verpflegung verbringen können. Außerdem stehen sachsenweit verschiedene Walderlebnis- und Bildungszentren, das Wildgehege Moritzburg und die Besucherzentren im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie im Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide für eintägige Aufenthalte zur Verfügung.
Bei Interesse an den Angeboten informieren Sie sich bitte im Internet und wenden sich direkt an die für Ihre Region benannten Verantwortlichen.
Kinder an die Natur heranzuführen und sie für die Belange des Waldes zu sensibilisieren, ist ein Hauptanliegen des Projekts »Waldjugendspiele«. Überwiegend Schüler der 3. und 4. Klassen erleben dabei einen besonderen Tag im grünen Klassenzimmer Wald. Entlang eines Parcours mit verschiedenen Stationen vermitteln Förster und Waldarbeiter auf praktische oder auch spielerische Art und Weise Kenntnisse über Pflanzen und Tiere, erklären die Bedeutung des Waldes für den Menschen und die Notwendigkeit seiner Erhaltung und Bewirtschaftung.
In den sächsischen Forstbezirken und Großschutzgebieten finden pro Jahr rund 60 Veranstaltungen, immer in den Monaten Mai und Juni, statt. Schulen bzw. Klassen können sich bei ihrer zuständigen Stelle des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) um die Teilnahme bewerben. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos und auch die Fahrtkosten werden in der Regel durch das LaSuB übernommen. Partner der Waldjugendspiele ist die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e. V.
Waldbewirtschaftung und Jagd
Nicht jeder Wald wird aktiv bewirtschaftet. So gibt es insbesondere in den großen Schutzgebieten Bereiche, in denen die Waldflächen einer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Dies dient neben den ökologischen Aspekten unter anderem auch der langfristigen Beobachtung dieser Prozesse unter wissenschaftlicher Begleitung.
Der weit überwiegende Teil der Wälder wird aber bewirtschaftet, um die Ansprüche der Gesellschaft gezielt erfüllen zu können. Eine nachhaltige Forstwirtschaft erhöht die Leistungsfähigkeit des Waldes und fördert seine biologische Vielfalt, Vitalität und Stabilität. Aber auch die ökologischen Schutzfunktionen und der Erholungswert des Waldes werden durch qualifizierte Forstwirtschaft positiv beeinflusst und gefördert. Der sogenannte Waldumbau spielt dabei eine entscheidende Rolle. Nicht zuletzt liefern bewirtschaftete Wälder den von uns benötigten Rohstoff Holz, und zwar regional und nachhaltig. Seine Verwendung ist somit ein Beitrag zum Klimaschutz.
Bäume werden aus verschiedenen Gründen gefällt. Meistens sollen damit gezielt andere daneben stehende Bäume gefördert und somit die Stabilität unserer Wälder verbessert werden. Das ist vor allem notwendig, wenn Bäume zu dicht stehen und sich somit ihre Kronen nicht richtig entwickeln können. Zudem kann es notwendig werden, Bäume zu entnehmen, die von Schädlingen oder Krankheiten befallen sind. Damit soll deren Ausbreitung eingedämmt werden. Droht ein Baum auf ein benachbartes Grundstück oder eine Straße zu fallen, muss dieser ebenfalls gefällt werden. Dann spricht man von Verkehrssicherung. Das bei den Fällarbeiten anfallende Holz wird je nach Qualität für verschiedenste Zwecke verwendet, zum Beispiel für Möbel, Papier oder als Baustoff. Im Übrigen wird nur so viel Holz geerntet wie nachwächst, in der Regel sogar deutlich weniger. Das zeigen auch die regelmäßig durchgeführten Waldinventuren.
Holz ist also ein nachhaltig erzeugtes Naturprodukt.
Bei Pflegemaßnahmen verbleibt im Wald auch zunehmend Restholz. Das sind Äste und Abschnitte, die von ihrer Qualität oder Stärke als nicht verwertbar eingeschätzt werden. Der positive Nebeneffekt dabei ist die Verbesserung der Böden (Anreicherung von Humus und anderen Nährstoffen durch Verwitterung des Restholzes) und Erhöhung der Artenvielfalt in unseren Wäldern. Durch Totholz wird die Ansiedlung von Pilzen und Mikroorganismen bis hin zu Lebensräumen von verschiedensten Tier- und Insektenarten gefördert.
Tendenziell hat sich der Schwerpunkt der Holzernte in den vergangenen Jahrzehnten von jüngeren zu älteren Waldbeständen verlagert, die durch größere und schwerere Bäume gekennzeichnet sind. Deshalb werden vielfach Harvester (Holzfällmaschinen) eingesetzt. Diese Art der Fällung ist zudem viel sicherer für die Waldarbeiter. Das anfallende Holz wird dann mit Forwardern (Rückefahrzeuge) an einen befahrbaren Waldweg transportiert und aufgestapelt, damit es von dort per LKW in die holzverarbeitenden Werke gefahren werden kann. Sowohl Harvester als auch Forwarder fahren dabei ausschließlich auf dauerhaft markierten Gassen, um die Waldböden zu schonen.
Pferde könnten das wegen des hohen Gewichts der Stämme in diesem Umfang nicht leisten. Sie werden aber insbesondere auf sensiblen Böden oder bei Anfall kleinerer Holzmengen eingesetzt.
Wegeschäden entstehen vor allem bei feuchter Witterung, wenn der Boden aufgeweicht ist. Sie treten insbesondere durch die häufige Befahrung während der Holzernte auf. Nach Abschluss einer Holzerntemaßnahme werden die Wege wieder instandgesetzt. Im Übrigen werden die Wege im Bereich der Holzerntemaßnahmen aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Generell baut, pflegt und repariert der Waldbesitzer die Waldwege. Ansprechpartner für die Wege im Staatswald ist der örtliche Forstbezirk bzw. die Schutzgebietsverwaltung.
Borkenkäfer sind insbesondere für Nadelbäume (Fichte, Kiefer, Lärche) gefährlich. Sie entwickeln sich zwischen der Rinde und dem Holz von Bäumen. Durch den Fraß wird die Nährstoffversorgung des Baumes unterbrochen, wodurch der Baum abstirbt. Dies gelingt den Borkenkäfern in der Regel nur bei bereits geschwächten Bäumen. Wenn die Witterungsbedingungen für den Käfer günstig sind, wie höhere Temperaturen (schnellere Entwicklung der Käfer) und geringe Niederschläge (geringere Widerstandsfähigkeit des Baumes), kann es zu einer Massenvermehrung (Kalamität) und großflächigen Absterbeereignissen kommen. Deswegen ist es sehr wichtig, die frischen Befallsstellen schnell zu erkennen und durch Fällung der befallenen Bäume ein Ausbreiten zu verhindern.
In den Kernzonen von Schutzgebieten (z. B. Nationalpark, Biosphärenreservat) ist die Borkenkäferausbreitung Teil einer natürlichen Waldentwicklung. Allerdings muss eine Ausbreitung auf benachbarte Wirtschaftswälder möglichst verhindert werden.
Die meisten Markierungen dienen der Bewirtschaftung, Waldeinteilung und Orientierung. Sie erleichtern die Einweisung von Waldarbeitern, Firmen oder Jägern. So werden zum Beispiel Gassen für die Holzerntemaschinen und die bei einem Holzeinschlag zu erntenden Bäume markiert. An Holzstapeln werden Informationen zur Menge und Art des Holzes sowie zum Käufer angezeichnet.
Die Wälder sind in bestimmte, häufig rechteckige Bereiche gegliedert, die durchnummeriert sind (sogenannte Abteilungen). Sie werden durch baumfreie Schneisen abgegrenzt. In der Regel sind die jeweiligen Ecken mit den entsprechenden Nummern markiert (auf kleinen Schildern, manchmal auch Steinen). Diese Einteilung ist z. B. auch auf einigen Wanderkarten erkennbar.
Der sächsische Wald gehört etwa 85.000 privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern, dem Bund und dem Freistaat Sachsen selbst. Dabei besitzen der Freistaat knapp 40 %, der Bund etwa 5 %, die Körperschaften (Kommunen/Landkreise) ca. 8 % und die Kirchen 2 % des Waldes. Der überwiegende Teil befindet sich in privatem Eigentum (ca. 45 %).
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Jagd ist notwendig, um einen gesunden, artenreichen Wildbestand zu erhalten und Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch Wild möglichst zu vermeiden. Sie trägt darüber hinaus zur Vermeidung von Tierseuchen und zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
Der Wald ist für viele Tiere ein wertvoller und unverzichtbarer Lebensraum und Tiere sind wichtige Bestandteile des Ökosystems Wald. Rehe und Hirsche ernähren sich neben Gräsern, Kräutern und Früchten vor allem von Knospen, Blättern, jungen Zweigen sowie der Rinde der Waldbäume und -sträucher. Damit beeinflussen die Wildtiere das Wachstum und die Entwicklung der Bäume sowie die Artenzusammensetzung und Vitalität der Lebensgemeinschaft Wald. Dieser Einfluss ist umso größer, je mehr Tiere im Wald leben.
Sind es zu viele Tiere, wird deren Einfluss die weitere Entwicklung des Waldes und den planmäßigen Waldumbau gefährden oder sogar gänzlich unmöglich machen. Daher ist es wichtig, dass die Waldbesitzer, Forstleute und Jäger auch darauf achten, dass der Einfluss des Wildes auf ein Maß begrenzt bleibt, das den Waldumbau nicht gefährdet.
Weitere Infos auch in der Broschüre »Waldumbau braucht Jagd«
In Deutschland ist das Jagdrecht ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht. Der Grundeigentümer oder bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Jagdgenossenschaft entscheiden, wer auf den betreffenden Gebieten jagen darf. Sie können ihre Flächen unter bestimmten Voraussetzungen selbst bejagen oder auch verpachten. Personen, die die Jagd ausüben, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. Um diesen von der Jagdbehörde ausgestellt bekommen zu können, muss man das sogenannte »Grüne Abitur« – das ist die Jägerprüfung – bestanden haben. Zudem müssen diese Personen im Sinne der waffenrechtlichen Vorschriften zuverlässig sein.
Weitere Infos auch in der Broschüre »Waldumbau braucht Jagd«
Je nach Forstbezirk oder Schutzgebietsverwaltung können Jäger bei Sachsenforst verschiedene Jagdmöglichkeiten wahrnehmen. So können z. B. Begehungsscheine für mehrere Tage oder das gesamte Jagdjahr erworben werden.
Die Teilnahme an den herbstlichen Bewegungsjagden auf Schalenwild ist für Gastjäger ebenfalls möglich.
Ansprechpartner in den Forstbezirken und Schutzgebietsverwaltungen
Das erlegte Wild gehört dem jeweiligen Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter, in den Verwaltungsjagdbezirken dem Freistaat Sachsen. Es wird noch im Wald von den Jägern fachgerecht ausgenommen und direkt nach der Jagd in eine Kühlzelle gebracht. Neben dem Eigenverbrauch der Eigenjagdbesitzer und Jagdpächter werden die Tiere ganz oder zerlegt zum Beispiel an Wildhändler, Fleischereien, Gaststätten oder auch an Privatpersonen verkauft.
Sollten Sie in einen Wildunfall mit Schalenwild (z. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine) verwickelt sein, muss dies bei der Polizei gemeldet werden. Gleiches empfiehlt sich auch, wenn man als Verkehrsteilnehmer verletzte oder tote Wildtiere am Straßenrand entdeckt. Die Polizei kann dann den für das Gebiet zuständigen Jäger informieren. Berühren Sie die Wildtiere auf jeden Fall nicht!
Weitere Informationen zum Umgang mit verletzten, verwaisten oder toten Wildtieren gibt das Faltblatt »Hände weg von Wildtieren!«.
Natürliche Waldentwicklung (NWE) und Prozessschutz im Wald
Waldprodukte
Viele Forstbetriebe bieten die Möglichkeit, eigenständig Brennholz aufzuarbeiten. Voraussetzungen sind dafür auf jeden Fall die Erlaubnis und Einweisung des Waldbesitzers und häufig auch ein Motorsägenlehrgang.
Weihnachtsbäume aus heimischen Wäldern verkauft Sachsenforst in der Regel ab Anfang Dezember. Die Termine und Orte für den Verkauf und die zahlreichen Selbstsägeaktionen finden Sie auf unserer Seite zum Weihnachtsbaumverkauf, auf www.treffpunktwald.de oder in Ihrer lokalen Presse.
Wildfleisch bieten die Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen je nach Wildart und Jagderfolg das ganze Jahr über an. Meistens erfolgt der Verkauf als komplettes Tier mit Fell. Küchenfertig portioniertes Wildfleisch erhalten Sie bei Ihrem regionalen Wildhändler. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite Verkauf von Wildfleisch oder auf wild-auf-wild.de.
Betreten des Waldes / Verhalten im Wald
Im Wald dürfen Pilze und andere Wildfrüchte in geringen Mengen gesammelt oder ein kleiner Blumenstrauß gepflückt werden. Ebenso darf man am Boden liegende Äste und Rinde sammeln, solange man sie selbst tragen kann. Wichtig ist, dass dies alles nur für den eigenen Gebrauch erfolgt. Das Sammeln größerer Mengen bzw. das Sammeln zum Weiterverkauf muss vom Waldbesitzer erlaubt werden.
Es dürfen keine geschützten Pflanzen und Pilze entnommen werden. In Schutzgebieten kann es strengere Regelungen geben.
Ja, jeder darf im Wald wandern. Wenn auf Pflanzen, Tiere und den Boden Rücksicht genommen wird, dürfen Waldflächen auch abseits der Wege betreten werden. Das gilt allerdings nicht für Anpflanzungen von Bäumen und Naturverjüngungen.
Ausnahme bilden der Nationalpark Sächsische Schweiz, das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide und andere Schutzgebiete: Hier dürfen aus Naturschutzgründen die Wege nicht verlassen bzw. einige Gebiete gar nicht betreten werden. Informieren Sie sich deshalb bitte im Vorfeld bzw. beachten Sie die örtlichen Hinweise.
Man darf mit Fahrrädern auf geeigneten Waldwegen fahren. Dabei ist auf andere Waldbesucher Rücksicht zu nehmen. Auf Lehr- oder Sportpfaden darf nicht geradelt werden.
Wegen der möglichen Schäden an Boden und Vegetation darf außerhalb von Waldwegen nur auf besonders ausgewiesenen Strecken mit dem Fahrrad gefahren werden, z. B. im Trailcenter Rabenberg im Westerzgebirge.
In Schutzgebieten kann es strengere Regelungen geben.
Das Reiten im Wald ist nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt. Dabei ist Rücksicht auf andere Waldbesucher zu nehmen. Wenn Sie gern mehr über Reitwege in ganz Sachsen erfahren möchten, besonders zur Markierung der Reitwege, wenden Sie sich bitte an die unteren Forstbehörden in den entsprechenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Im Geoportal Sachsenatlas werden Reitwege und reittouristische Angebote nach Eingabe des Suchbegriffes »Reitwege« auf einer Karte angezeigt.
Im Wald darf unter Beachtung bestimmter Verhaltensregeln Ski gefahren werden. Um die im Wald lebenden Tiere nicht aufzuscheuchen und die natürlich angewachsenen kleinen Bäume mit den Ski nicht zu beschädigen, sollte dieser Sport nur auf Waldwegen betrieben werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Suchen von Caches im Wald ist im Rahmen des allgemeinen Betretungsrechtes zulässig, d.h. es dürfen hierdurch nicht die Lebensgemeinschaft Wald mit ihren Pflanzen und Tieren gestört, die forstliche Bewirtschaftung behindert oder andere Waldbesucher belästigt werden. Für das Verstecken und Ablegen des Caches im Wald empfiehlt es sich, vorab die Erlaubnis des Waldbesitzers einzuholen.
In Schutzgebieten kann es strengere Regelungen geben.
Nein, das ist nicht erlaubt. Sie gehören den örtlichen Jägern und dürfen auch nur von diesen benutzt werden.
Waldwege werden vor allem zum Schutz der Waldbesucher gesperrt (z. B. bei Waldarbeiten, Jagd, Waldbrand).
Es können auch ganze Waldflächen gesperrt werden, beispielsweise in den Schutzgebieten außerhalb der Wege, Anpflanzungen von Bäumen, während der Waldkalkung.
Informationen zu Sperrungen im Staatswald sind unter www.sachsenforst.de und auch bei den örtlichen Tourist-Informationen zu erhalten, die häufig mit den Förstern zusammenarbeiten.
Über Wegesperrungen im Nationalpark können Sie sich hier informieren.
Das Rauchen ist im Wald verboten.
Mit Ausnahme an den von der Forstbehörde genehmigten Feuerstellen darf auch kein Feuer gemacht oder gegrillt werden.
Die genehmigten Feuerstellen im Nationalpark finden Sie hier, für die anderen Waldgebiete wenden Sie sich bitte an die örtlichen Forstbehörden oder Forstbezirke von Sachsenforst.
Jeder darf nach sächsischem Waldgesetz den Wald zum Zweck der Erholung und auf eigene Gefahr betreten. Dabei muss man sich so verhalten, dass weder die Lebensgemeinschaft Wald mit ihren Pflanzen und Tieren gestört, die forstliche Bewirtschaftung behindert oder andere Waldbesucher belästigt werden.
Da Schlafen auch eine Form der Erholung ist, ist Übernachten im Wald nicht grundsätzlich verboten bzw. erlaubnispflichtig, solange es ohne Zelt oder Ähnliches stattfindet. Allerdings können Naturschutz-, Landschaftsgebietsverordnungen etc. dazu andere Vorgaben machen.
Das Wildcampen, d. h. das Zelten im Wald, ist nicht Teil des Betretungsrechtes. Es kann aber durch den Waldbesitzer erlaubt werden.
Eine Möglichkeit für ein Nachtlager im Wald bieten die von Sachsenforst zur Verfügung gestellten Trekkinghütten und Biwakplätze entlang des »Forststeig Elbsandstein«.
Im Nationalpark Sächsische Schweiz ist das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ganzjährig grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Damit wird die Tradition der Bergsteiger berücksichtigt.
In allen Schutzgebieten gilt: wenn die betreffenden Schutzgebietsverordnungen das Übernachten im Wald nicht verbieten, bleibt es möglich. Dazu sollte sich der Interessent aber selber zu den jeweiligen Inhalten informieren.
Das Aufspannen eines Tarp ist tagsüber in der Regel im Einzelfall zulässig, wenn es als provisorischer Schutz vor widriger Witterung eingesetzt wird. Nicht mehr von dem freien Betretensrecht abgedeckt ist, wenn das Tarp nachts wie ein Zelt oder zum Campieren im Wald genutzt wird.
Grundsätzlich ist das Klettern auf Bäume nicht verboten. Denken Sie aber daran, dass dies auf eigene Gefahr geschieht und achten Sie bitte vor dem Klettern darauf, dass der Baum nicht beschädigt wird und keine Tiere wie brütende Vögel gestört werden.
Hunde müssen im sächsischen Wald grundsätzlich nicht angeleint sein. Ausnahmen davon bestehen z. B. im Nationalpark Sächsische Schweiz und in einigen Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Zum Schutz der Wildtiere im Wald – und auch aus Rücksicht auf die anderen Waldbesucher - muss der Hund aber immer in der Nähe seiner Menschen bleiben und ihnen gehorchen.
Die Waldbrandgefahr wird mittels einer 5-stufigen Skala klassifiziert (1 - sehr geringe Gefahr bis 5 - sehr hohe Gefahr). Bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufen 4 und 5) wird empfohlen, die betreffenden Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Bei sehr hoher Waldbrandgefahr kann von den Behörden eine Waldsperrung angeordnet werden, die dann öffentlich bekanntgegeben wird.
Über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe können Sie sich hier bzw. mit Hilfe der App »Waldbrandgefahr Sachsen« (kostenlos im Google Play Store, im iTunes Store und im Windows Store) informieren.
Nein, denn das ist eine illegale Abfallentsorgung – und der Wald ist keine Müllhalde. Gartenabfälle enthalten Pflanzen, Früchte und Samen, die im Wald nicht heimisch sind. Außerdem tragen Gartenabfälle zur ungewollten Anreicherung von Stickstoff bei. Sie setzen Schimmel- und Gärprozesse in Gang, in deren Folge die für den Wald wichtigen Mikroorganismen im Boden absterben können.
Der betroffene Grundstückseigentümer muss sich zusammen mit dem örtlichen Abfallentsorger um die Beräumung kümmern. Im Ergebnis zahlen also wir alle für die Umweltverschmutzung Einzelner, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen bieten entsprechende Veranstaltungen an. Angebote für Wald- und Naturinteressierte finden Sie unter anderem bei Treffpunkt Wald.
Außerdem gibt es in Sachsen die Aktion »Frühlingsspaziergänge«.
Schutzgebiete
In Sachsen gibt es einen Nationalpark (Sächsische Schweiz), ein Biosphärenreservat (Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft), Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Landschaftsschutzgebiete und drei Naturparks.
Für ein europaweit nach vergleichbaren Standards geschütztes Netz von Lebensräumen hat die Europäische Union zusätzlich die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zum Schutz gefährdeter Vogelarten die EG-Vogelschutzrichtlinie verabschiedet.
Die Gemeinsamkeit aller genannten Schutzgebietskategorien besteht in ihrer Großräumigkeit. Dadurch sollen störende Einflüsse von außen möglichst gering gehalten werden. Die Unterschiede kann man an der Rolle des Menschen im Verhältnis zum Schutzanliegen veranschaulichen:
In Nationalparks soll sich wertvolle Natur ohne lenkende Eingriffe des Menschen entwickeln. Sie sollen aber auch der Wissenschaft, Umweltbildung und Erholung dienen, solange die Natur dadurch nicht geschädigt wird. Die Menschen sind zu Gast in einer geschützten Landschaft.
In Sachsen gibt es den Nationalpark Sächsische Schweiz.
Biosphärenreservate sind Modellregionen für umweltgerechte Wirtschaftsweisen und eine nachhaltige Entwicklung. Der naturschutzfachliche Wert entsteht erst durch die Arbeit der Menschen oder wird durch ihn erhalten.
In Sachsen gibt es das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft.
Naturparks schützen die Kultur- und Erholungslandschaften und ermöglichen eine naturverträgliche Erholung des Menschen.
In Sachsen gibt es die Naturparks Erzgebirge-Vogtland, Dübener Heide und Zittauer Gebirge.
Wildnisgebiete sind große Flächen, in denen die dynamischen Kräfte der Natur unbeeinflusst wirken können. Damit bieten sie Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen, die auf natürliche Prozesse und große, ungestörte Flächen angewiesen sind. Auch wenn es im Randbereich einzelne Möglichkeiten zum Naturerlebnis gibt, steht der Mensch nicht im Mittelpunkt.
In Sachsen gibt es das bisher einzige anerkannte Wildnisgebiet Deutschlands, das 7.000 Hektar große Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide.
Ansprechpartner
Waldinteressierte können sich an den Ansprechpartner für Bürgeranliegen unter Telefon 03501 542-338 wenden.
Den zuständigen Revierförster für den Privatwald finden Sie in der Förstersuche von Sachsenforst unter der Eingabe der Gemarkung Ihres Waldes.
Die zuständigen Revierförster des Staatswaldes in Ihrer Nähe entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der Forstbezirke im Portal von Sachsenforst.