Laufbahnausbildung Referendar (m/w/d)
Ausbildung für die Laufbahngruppe 2; Einstiegsebene 2 Agrar-/Forstverwaltung – Schwerpunkt Forstdienst (ehemals höherer Forstdienst)
Tätigkeitsbeschreibung
Nach dem Absolvieren der Laufbahnausbildung (Referendariat) bietet sich die Möglichkeit, in einem sächsischen Forstbezirk als Leiter/-in, Abteilungsleiter/-in oder Referent/-in eingesetzt zu werden, aber auch als Referent, Referatsleiter, Abteilungsleiter in der Geschäftsleitung von Sachsenforst oder im Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Das Arbeitsfeld ist hierbei sehr breit gefächert.
Die Leitung eines Forstbezirkes beinhaltet unter anderem folgende Aufgaben:
- Betreuung der Waldbesitzer, Auskunft über Fördermöglichkeiten
- Repräsentation des Forstbezirkes nach außen: gegenüber der Bevölkerung, anderen Ämtern sowie Städten und Gemeinden; Vertretung der Belange des Waldes
- Planung der nachhaltigen Nutzung des Holzes, dabei Einhaltung der Forstplanung, Verbesserung des Waldzustandes
- Verkauf des geernteten Holzes an Sägewerke, die Zellstoff- und Papierindustrie, an Plattenwerke oder Holzhändler
- Öffentlichkeitsarbeit: Information der Bevölkerung über den Wald (zum Beispiel Waldzustand, Waldbewirtschaftung) und die Aufgaben der Forstbehörde; Beratung bei allen forstlichen Fragen
- Leitung der Jagd im Verwaltungsjagdbezirk des Forstbezirkes
Auch private und kommunale Waldeigentümer setzen zum Teil Absolventen des Vorbereitungsdienstes zur Leitung ihrer Forstbetriebe ein. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich ferner bei der Forstverwaltung des Bundes, bei Landkreisen und kreisfreien Städten (untere Forstbehörde), im Bereich der Holz- und Papierindustrie, als Forstsachverständiger (z. B. in Planungsbüros), im Umweltschutz, bei den Jägerschaften sowie in der Entwicklungshilfe.
Laufbahnausbildung
Das Absolvieren der Laufbahnausbildung (Referendarzeit) ist Voraussetzung für eine Tätigkeit in der 2. Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2; Agrar-/Forstverwaltung - Schwerpunkt Forstdienst in der sächsischen Forstverwaltung.
Der Freistaat Sachsen stellt im zweijährigen Turnus jeweils 15 Referendare für diesen Vorbereitungsdienst ein. Die Ausbildung ist sehr praxisbezogen, dauert zwei Jahre und schließt mit dem Ablegen der Großen Forstlichen Staatsprüfung und der Ernennung zum/zur Assessor/-in des Forstdienstes ab. Forstreferendare sind während der Ausbildung Beamte auf Widerruf.
Voraussetzungen
Bewerber für die Laufbahnausbildung müssen zusätzlich zu allen in der Einstiegsebene 1 (Forstinspektoranwärterausbildung) geforderten Voraussetzungen folgende Kriterien erfüllen:
- Einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss im forstwirtschaftlichen oder forstwissenschaftlichen Studiengang sowie
- im Rahmen des Studiums nachgewiesene Kenntnisse über Forstpolitik, forstliche Betriebsplanung und -steuerung.
Inhalte der Ausbildung
Ausbildungsabschnitt | Thema | Dauer |
---|---|---|
I | Standortkunde/Forsteinrichtung | 7 Monate |
II | Forstbezirk | 9 Monate |
III | Landkreis/kreisfreie Stadt | 2 Monate |
IV | Landespflege/Naturschutz | 2 Monate |
V | Verwaltungsseminar | 2 Monate |
VI | Große Forstliche Staatsprüfung | 2 Monate |
Bewerbung
Die Bewerbungsfrist läuft jeweils bis zum 31. März des Einstellungsjahres. Der nächste Einstellungstermin ist der 1. Juni 2025.
Die Bewerbungen sind schriftlich zu richten an:
Staatsbetrieb Sachsenforst
Geschäftsleitung
Referat 12 - Aus-, Fort- und Umweltbildung
Bonnewitzer Straße 34
01796 Pirna OT Graupa
Folgende Unterlagen sind erforderlich und der Bewerbung beizufügen:
- ein Lebenslauf (Formular A)
- das Zeugnis der Hochschulreife oder der Nachweis eines als gleichwertig anerkannten Bildungsabschlusses
- das Zeugnis der Bachelorprüfung (siehe Zulassungsvoraussetzungen) inkl. Urkunde
- das Zeugnis der Masterprüfung (siehe Zulassungsvoraussetzungen) inkl. Urkunde
- der gültige Jagdschein
- ggf. Nachweise über berufliche Tätigkeiten und Dienstzeugnisse
- eine Erklärung des Bewerbers darüber, dass gegen ihn kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist/Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (Formular B)
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes), das bei der Entscheidung über die Zulassung nicht älter als drei Monate sein soll. Das Führungszeugnis ist vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei Sachsenforst zu beantragen.
- eine Kopie des gültigen Führerscheins der Klasse B
Die unter Nr. 3, 4 und 5 genannten Unterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften einzureichen.
Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.