Laufbahnausbildung Anwärter (m/w/d)
Ausbildung für die Laufbahngruppe 2; Einstiegsebene 1 Agrar-/Forstverwaltung – Schwerpunkt Forstdienst (ehemals gehobener Forstdienst)
Tätigkeitsbeschreibung
Im Bereich der sächsischen Landesforstverwaltung bestehen für Absolventen des Vorbereitungsdienstes Einsatzmöglichkeiten als Revierförster/-in, zum Teil als Sachbearbeiter/-in und Verwaltungsstellenleiter/-in im Forstbezirk. Aber auch die Tätigkeiten als Leiter/-in einer Baumschule bzw. eines Waldschulheims, als Sachbearbeiter/-in in der Geschäftsleitung von Sachsenforst oder in den Fachreferaten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sind interessante Aufgaben.
Der/die Leiter/-in eines Forstreviers hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen, u. a. ist er/sie verantwortlich für
- das Auszeichnen
Darunter versteht man das Markieren von zu entnehmenden Bäumen bei der Waldpflege. Die markierten Bäume werden später von Waldarbeitern bzw. von Maschinen gefällt. - die Anleitung der Waldarbeiter
Der Revierförster vergibt die Arbeitsaufträge. Er achtet auf die Durchführung der Arbeiten und er kontrolliert das Einhalten der Arbeitsschutzbestimmungen. - die Organisation der Maschineneinsätze
Der Einsatz von Maschinen spielt heute in der Waldbewirtschaftung eine große Rolle. Der Revierförster bereitet Bestände für den Einsatz vor und kontrolliert die Ausführung. - die Betreuung von Waldbesitzern
Jeder Privatwaldbesitzer hat das Recht, sich vom Forstbezirk beraten und betreuen zu lassen. Die Beratung bzw. Betreuung nimmt der Revierleiter vor. Er unterstützt bei der Beantragung von Fördermitteln und kontrolliert deren Verwendung. Er hilft den Privatwaldbesitzern bei der Auszeichnung, bei der Holzaufnahme und bei Waldschutzaufgaben. - die Wildbewirtschaftung
Der Revierförster sorgt für einen optimalen Wildbestand, in dem die natürliche Verjüngung der Bäume ohne Schutzmaßnahmen stattfinden kann. Er übt dazu die Jagd aus und koordiniert den Jagdbetrieb in seinem Revier. - Waldpädagogik
Der Revierförster übernimmt Führungen für Waldbesucher, Urlauber, Schulklassen und andere Naturinteressierte.
In den sächsischen Forstbezirken arbeiten zudem spezialisierte Sachbearbeiter, z. B. in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit/Waldpädagogik, Forstförderung, Waldökologie/Naturschutz, Holzverkauf/Jagd, Forsttechnik/Wegebau und Liegenschaften.
Einsatzmöglichkeiten außerhalb der staatlichen Forstverwaltung bieten sich unter anderem in größeren privaten und kommunalen Forstbetrieben, bei der Bundesforstverwaltung, bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (untere Forstbehörde) sowie bei forstlichen Lohnunternehmen oder im Bereich der holzverarbeitenden Industrie und des Holzhandels.
Laufbahnausbildung
Wer eine Anstellung im Dienst der sächsischen Forstverwaltung anstrebt, muss die entsprechende Laufbahnbefähigung nachweisen. Sie wird durch einen einjährigen Vorbereitungsdienst (Anwärterjahr) mit anschließend abgeschlossener Laufbahnprüfung erworben.
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Anwärter so auszubilden, dass sie die Aufgaben des Forstdienstes (1. Einstiegsebene) nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten selbstständig wahrnehmen können und im forstlichen Berufsfeld vielseitig verwendbar sind. Die Ausbildung soll es den Anwärtern ermöglichen, das im Studium erworbene Fachwissen in der Praxis anzuwenden und auf den für die Wahrnehmung der Laufbahnaufgaben erforderlichen Gebieten praxisnah zu vertiefen.
Sachsenforst stellt jährlich ca. 30 Forstinspektoranwärter/-innen für diesen Vorbereitungsdienst ein. Sie sind während der Ausbildung Beamte auf Widerruf.
Voraussetzungen
Eine entsprechende Ausbildung bei Sachsenforst kann absolvieren, wer
- mindestens einen Bachelor of Science oder einen gleichwertigen Abschluss im forstwirtschaftlichen oder forstwissenschaftlichen Studiengang erworben hat,
- während des Studiums Kenntnisse in den Fächern Waldbau/Waldökologie, Bodenkunde/Standortlehre, Forsteinrichtung, Waldschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Forstliche Betriebswirtschaftslehre, Forsttechnik, Forstnutzung, allgemeine und fachbezogene Rechtsgrundlagen sowie Wildtiermanagement und Jagd erlangt hat,
- entweder eine Forstwirtausbildung abgeschlossen oder in einem Forstbetrieb Praktikumszeiten mit einer Dauer von mindestens sechs Wochen, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst abgeleistet hat,
- im Besitz eines gültigen Jagdscheins nach dem Bundesjagdgesetz ist,
- im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B ist und
- die nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Inhalte der Ausbildung
Ausbildungsabschnitt | Thema | Dauer |
---|---|---|
I | Forstbezirk | 9 Monate |
II | Landkreis/kreisfreie Stadt | 1 Monat |
III | Forstverwaltung | 1 Monat |
IV | Laufbahnprüfung | 1 Monat |
Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Laufbahnprüfung mit schriftlicher Prüfung, Waldprüfung und mündlicher Prüfung. Mit Bestehen der Prüfung erwerben die Anwärter die Befähigung für eine Laufbahn in der 1. Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2, Agrar-/Forstverwaltung - Schwerpunkt Forstdienst (ehemals gehobener Forstdienst).
Bewerbung
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli des Einstellungsjahres. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober.
Die Bewerbungen sind schriftlich zu richten an:
Staatsbetrieb Sachsenforst
Geschäftsleitung
Stabsstelle Aus- und Fortbildung
Bonnewitzer Straße 34
01796 Pirna OT Graupa
Folgende Unterlagen sind erforderlich und der Bewerbung beizufügen:
- ein Lebenslauf (siehe Formblatt A)
- das Zeugnis der Fachhochschulreife oder der Nachweis eines als gleichwertig anerkannten Bildungsabschlusses
- das Zeugnis über die Abschlussprüfung (siehe Zulassungsvoraussetzungen) inkl. Urkunde
- der gültige Jagdschein
- ggf. Nachweise über berufliche Tätigkeiten und Dienstzeugnisse (z. B. Zeugnis der abgeschlossenen Lehrausbildung, Praktikumsbescheinigungen)
- eine Erklärung des Bewerbers darüber, ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren, ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder ein Disziplinarverfahren anhängig ist (Formblatt B)
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG), das bei der Entscheidung über die Zulassung nicht älter als drei Monate sein soll. Das Führungszeugnis ist vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage beim Staatsbetrieb Sachsenforst zu beantragen.
- eine Kopie des gültigen Führerscheins der Klasse B.
Die unter Nr. 3 und 4 genannten Unterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften beizufügen.
Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.