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Aufgaben, Zuständigkeit

Kompetenz- und Dienstleistungsstelle für Naturschutz und Landschaftspflege

Referat für Naturschutz im Wald

Großschutzgebiete

  • Zum 1. August 2008 wurden Sachsenforst für vier der bedeutendsten sächsischen Schutzgebiete die Aufgaben als Amt für Großschutzgebiete übertragen.
  • Für die Nationalparkregion Sächsische Schweiz, das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide und Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain obliegen Sachsenforst damit wichtige Aufgaben als Naturschutzfachbehörde.
  • Die Schutzgebietsverwaltungen sind für die Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete entsprechend den Zielen, wie sie in den Schutzgebietsverordnungen festgeschrieben sind, verantwortlich.

Forstbezirke

  • Umsetzung konkreter Artenschutzmaßnahmen (Horstschutzmaßnahmen für seltene Großvögel, Maßnahmen zum Schutz der Birkwildpopulation im Erzgebirge)
  • Förderung seltener Gehölze im Rahmen der Waldbewirtschaftung
  • Waldrandgestaltung und Waldumbau sind Maßnahmen des Biotopverbundes
  • Moorrenaturierung ist eine zentrale Naturschutzaufgabe für die Forstbezirke im Erzgebirge und im Vogtland
  • Bachrenaturierung und Pflege von Stillgewässern
  • Pflege von Offenlandbiotopen
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