Aufgaben, Zuständigkeit
Obere Forst- und Jagdbehörde
- Bearbeitung forstpolitischer und umweltrelevanter Aufgaben zur Umsetzung des Sächsischen Waldgesetzes sowie Mitwirkung bei der Durchführung anderer den Wald berührender Gesetze im Zuständigkeitsbereich
- Fachaufsichtsbehörde für die unteren Forst- und Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Erarbeitung und Laufendhaltung Forstlicher Rahmenpläne einschließlich der Waldfunktionenkartierung und Waldmehrungsplanung sowie der Biotopkartierung im Wald. Alle Informationen werden ausgewertet und als digitale Daten anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.
- Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten des Naturschutzes im Wald insbesondere zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU
- Privaten und kommunalen Waldbesitzern werden auf der Grundlage bestehender Förderrichtlinien durch die zentrale Bewilligungsstelle der oberen Forst- und Jagdbehörde Fördermittel im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt.
- fachliche Koordination der Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes
- behördliches Verfahren für die Abschussplanung in den Verwaltungsjagdbezirken
Informationen zur Abschussplanung
Rechtlicher Rahmen
Den rechtlichen Rahmen für die Abschussplanung in den Verwaltungsjagdbezirken bildet das Jagdgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Jagdgesetz – SächsJagdG) in Verbindung mit dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) und weiteren landesrechtlichen Vorschriften. http://www.wald.sachsen.de/jagdrecht-4612.html
Danach werden für die Verwaltungsjagdbezirke des Freistaates Sachsen die Abschusspläne - für jeden Forstbezirk als Gruppenabschussplan - aufgestellt. Diese sind für die Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild, in der Regel für drei Jahre, nach Wildart und Stückzahl aufzustellen (§ 21 Abs.1, 2 und 5 SächsJagdG). Zuständig für die Bestätigung oder Festsetzung ist die personell und organisatorisch eigenständige sowie vom Wirtschaftsbetrieb getrennte Einheit der oberen Jagdbehörde (OJB). Die Entscheidung der OJB erfolgt im Benehmen mit den örtlich zuständigen unteren Jagdbehörden und den betroffenen Hegegemeinschaften (§ 33 Abs. 5 i. V. m. § 21 Abs. 5 SächsJagdG).
Behördliches Verfahren
Die Abschussplananträge der Verwaltungsjagd werden im behördlichen Verfahren im Kontext mit allen weiteren antragsbegründenden Unterlagen geprüft und die obere Jagdbehörde bereitet einen Entscheidungsvorschlag zur Bestätigung oder Festsetzung vor. Dieser geht dann zu Herstellung des Benehmens den örtlich zuständigen unteren Jagdbehörden und den betroffenen Hegegemeinschaften zu, so dass diese bis Juni genügend Zeit haben, sich damit auseinanderzusetzen und je nach Zuständigkeit ihre Jagdbeiräte bzw. Mitglieder einzubeziehen. Die eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und bewertet. Die Ergebnisse fließen dann in die abschließende Entscheidung der oberen Jagdbehörde ein. Ziel ist, dass für die Verwaltungsjagdbezirke des Freistaates Sachsen zum 1. August
– Beginn der Jagdzeit für Rot-, Dam- und Muffelwild – bestätigte bzw. festgesetzte Gruppenabschusspläne vorliegen.
Die OJB beteiligt im Verfahren der Abschussplanperiode 2022/2025 19 Hegegemeinschaften (§ 21 Abs. 1 SächsJagdG i. V. m. § 10a BJagdG).
Forstbezirk, Schutzgebiets-verwaltung | beantragte Gruppenabschusspläne für die Wildarten: | Beteiligung der jeweils betroffenen Hegegemeinschaften |
Taura | Rotwild | Dübener Heide, Ostelbien, Dahlener Heide |
Leipzig | Rotwild, Damwild | Wermsdorfer Wald, Colditz |
Dresden | Rotwild, Damwild | Thiendorf, Laußnitzer Heide, Moritzburg |
Oberlausitz | Rotwild, Damwild | Oberlausitz, Hubertuseck |
Neustadt | Rotwild, Muffelwild | |
Chemnitz | Damwild, Muffelwild | |
Bärenfels | Rotwild, Damwild, Muffelwild | Tharandter Wald, Osterzgebirge, Beerwalde |
Marienberg | Rotwild, Muffelwild | Heinzebank |
Plauen | Rotwild, Muffelwild | Niederalbertsdorf u. U., Oelsnitz II |
Neudorf | Rotwild | Geyersche Platte |
Eibenstock | Rotwild | |
Adorf | Rotwild | Ob. Vogtland (Adorf), Oelsnitz II, Ob. Vogtland (Markneukirchen) |
Nationalpark Sächsische Schweiz | Rotwild, Damwild, Muffelwild | |
Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft | Rotwild | Oberlausitz |
NSG Königsbrücker Heide/Gohrischheide-Zeithain | Rotwild | Thiendorf |
Hinweise für das Verfahren in den Verwaltungsjagdbezirken
Um das behördliche Verfahren entsprechend der gesetzlichen Anforderungen für die Verwaltungsjagdbezirke der 13 Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen von Sachsenforst ordnungsgemäß und effektiv durchführen zu können, hat die obere Jagdbehörde Hinweise für die Anforderungen bei der Beantragung von Gruppenabschussplänen in den Verwaltungsjagdbezirken erlassen:
Bestätigte bzw. festgesetzte Abschusspläne für die Verwaltungsjagd
Im Ergebnis der behördlichen Verfahren für die Abschussplanung in den Verwaltungsjagdbezirken wurden die nachfolgenden Gruppenabschusspläne bestätigt bzw. festgesetzt. Die entsprechenden innerdienstlichen Weisungen wurden gegenüber den Forstbezirken und Schutzgebietsverwaltungen bekannt gegeben. Die örtlich zuständigen unteren Jagdbehörden und die betroffenen Hegegemeinschaften erhalten jeweils einen Abdruck dieser Entscheidung zur Kenntnis.
Forstbezirke und Großschutzgebiete |
Gruppenabschussplan für … |
||
Rotwild |
Damwild |
Muffelwild |
|
Taura |
350 |
|
|
Leipzig |
27 |
300 |
|
Dresden |
200 |
18 |
|
Oberlausitz |
125 |
12 |
|
Neustadt |
530 |
|
|
Chemnitz |
|
35 |
50 |
Bärenfels |
580 |
30 |
60 |
Marienberg |
1.500 |
|
300 |
Plauen |
130 |
|
30 |
Neudorf |
1.290 |
10 |
|
Eibenstock |
350 |
|
|
Adorf |
650 |
|
|
Nationalpark Sächsische Schweiz |
170 |
10 |
10 |
Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft |
130 |
|
|
NSG Königsbrücker Heide/ Gohrischheide Zeithain |
150 |
10 |
|