Anfrage
Sollten Sie Interesse an waldbezogenen Kompensationsmaßnahmen haben, so senden Sie uns bitte eine Anfrage.
Gemäß den Festlegungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) sowie des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) muss bei Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. Waldumwandlungen durch Baumaßnahmen ein geeigneter Ausgleich oder Ersatz geschaffen werden.
Diese Maßnahmen, so genannte Kompensationsmaßnahmen, können von Sachsenforst in Eigenregie als Dienstleistung durchgeführt werden. Die Umsetzung von waldbezogenen Kompensationsmaßnahmen kann in vielfältiger Weise erfolgen und betrifft zum Beispiel Ersatzaufforstungen, Entwicklung von Waldrändern, Wiedervernässung von Mooren oder die Entsiegelung von Flächen. Sachsenforst verfügt über einen Kompensationsmaßnahmenpool, der sowohl potentielle Kompensationsmaßnahmen als auch bestätigte Ökokontomaßnahmen beinhaltet.
Sollten Sie Interesse an waldbezogenen Kompensationsmaßnahmen haben, so senden Sie uns bitte eine Anfrage.
Mehr Informationen über die naturschutzfachliche Eingriffsregelung im Freistaat Sachsen sowie die Empfehlungen zur Bewertung von Eingriffen und Kompensationsmaßnahmen finden Sie unter folgendem Link: