Jagdmöglichkeiten bei Sachsenforst
SACHSENFORST bietet Ihnen als Jagdgast vereinzelte Möglichkeiten, sich an der Jagd im Landeswald zu beteiligen. Jagen Sie gemeinsam mit uns auf Rot-, Muffel-, Dam-, Schwarz- und Rehwild!
Voraussetzung für eine tierschutzgerechte und erfolgreiche Jagdausübung:
- Ein schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an mindestens einem Übungsschießen pro Jahr in den Disziplinen »Stehender Bock« und »Laufender Keiler« bzw. ein Schießkinobesuch ist bei uns Pflicht.
Unsere Jagdangebote:
Begehungsscheine
Sie können Begehungsscheine für das gesamte Jagdjahr erwerben, aber auch tage- oder wochenweise für Einzeljagden. Viele unserer Begehungsscheininhaberinnen und -inhaber gehen schon seit Jahren bei »ihrem Förster« mit auf Jagd. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle und vor allem langfristige Zusammenarbeit mit engagierten Jägerinnen und Jägern.
Das Entgelt für den ein Jagdjahr umfassenden Begehungsschein kann durch sehr gute Abschusserfüllung reduziert werden. Für jedes erlegte Stück wiederkäuenden Schalenwildes und der Altersklasse 0 des Schwarzwildes erfolgt eine Entgeltrückerstattung in Höhe von 5 Prozent. Die Reduzierung des Entgeltes erfolgt nach Abschluss des Jagdjahres in Form einer Rückerstattung. Das Entgelt für diesen Begehungsschein kann zudem die entgeltfreie Teilnahme an Gemeinschaftsjagden innerhalb des Forstbezirkes enthalten.
Für Jungjäger gibt es die Möglichkeit, den Begehungsschein zu einem reduzierten Entgelt zu erhalten.
Wir bieten des Weiteren in kleineren Verwaltungsjagdbezirken die Möglichkeit an, einen längerfristigen Begehungsschein mit der Möglichkeit der automatischen Wildbretübernahme zu erwerben.
Einzelabschüsse
Hier können Jagdgäste auf ein einzelnes Stück Schalenwild jagen. Diese Angebote werden bevorzugt gewählt, wenn auf Trophäenträger wie Rothirsche, Muffelwidder, Damhirsche oder Keiler gejagt werden soll.
Das Entgelt für die Einzeljagd setzt sich aus einem Zulassungsentgelt und dem Erlegungsentgelt zusammen.
Kurzjagdangebote
Gern stellt Ihnen Sachsenforst auch besonders attraktive Paketangebote zur Verfügung, z. B. zur Bockjagd oder für ein Drückjagdwochenende.
Gesellschaftsjagden
Bewegungsjagden im Herbst und Winter sind von großer Bedeutung für eine effektive Bejagung. Versierte und zuverlässige Jäger sind uns hier besonders willkommen. Für die Teilnahme wird ein Standgeld erhoben. In der Regel enthält dieses Standgeld das Zulassungssentgelt für alle freigegebenen Stücken. Lediglich das Erlegungsentgelt für Trophäenträger müsste zusätzlich entrichtet werden. Jäger mit Jahresbegehungsschein im selben Forstbezirk und Hundeführer mit brauchbaren Stöber- und Schweißhunden sind von diesem Standgeld in der Regel befreit.
Die Forstbezirke legen die Termine für die Gesellschaftsjagden in eigener Zuständigkeit fest. Gelegentlich ist es möglich, bereits am Vortag und/oder Folgetag in einem benachbarten oder dem gleichen Forstbezirk zu jagen. So können sich unsere Jagdgäste entsprechend ihres eigenen Zeitbudgets ein individuelles mehrtägiges Programm zur Teilnahme an mehreren Gesellschaftsjagden zusammenstellen.