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Betreuung

Im Privatwald ohne forstliche Fachkräfte unterstützt Sachsenforst die Waldbesitzer auf Antrag insbesondere durch Betreuung. Für diese werden - auf Grundlage der Sächsischen Privat- und Körperschaftswaldverordnung (SächsPKWaldVO) - Entgelte erhoben. Für die Waldbesitzer ist dieses Betreuungsangebot absolut unverbindlich. Sie können sich selbstverständlich auch alternativer Angebote - zum Beispiel von Forstbetriebsgemeinschaften oder privaten forstlichen Dienstleistern - bedienen.

Waldbesitzer mit Förster im Wald

Die Betreuung kann im Einzelfall (fallweise Betreuung) oder durch eine ständige Übernahme (ständige Betreuung) erfolgen. Sachsenforst setzt dieses Instrument vornehmlich dort ein, wo die erforderliche Unterstützung allein mit der Beratung nicht erreicht wird. Die Betreuungsleistungen werden zwischen dem örtlich zuständigen Forstbezirk und dem Waldbesitzer schriftlich vereinbart. Die konkreten Maßnahmen und der Umfang der Tätigkeiten können in einem Baukastensystem individuell auf die Bedürfnisse der Waldbesitzer angepasst werden.

Musterformulare mit entsprechenden Erläuterungen:

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